Teilnahmebedingungen für die Kino Jahreskarte
Herausgeber der Karten sind für die Kinos:
Kino Aurich (Aurich) und Kino Center Leer (Leer):
• Ostfriesische Filmtheater GmbH, Große Straße 80, 26871 Aschendorf;
• vertreten durch die Geschäftsführerinnen Kathrin Muckli-Sinningen und Astrid Muckli
Kino Papenburg (Papenburg) und die Germania Lichtspiele (Meppen):
• Muckli Kinobetriebs GmbH, Große Straße 80, 26871 Aschendorf;
• vertreten durch die Geschäftsführerinnen Kathrin Muckli-Sinningen und Astrid Muckli
Die vertraglichen Rechte und Pflichten der Kartenerwerber beziehen sich ausschließlich auf die zum jeweiligen Kino gehörende oben genannte GmbH. Die anderen GmbHs sind im Schadensfall von der Haftung ausgeschlossen.
1. Leistung
Die Kino Jahreskarte (zum Preis von 299 Euro) berechtigt in der gültigen Laufzeit und unter Berücksichtigung der FSK zu unbegrenzt freien Eintritt in jeder beliebigen 2D- & 3D Vorstellung. Pro Vorstellungszeit ist der Besuch von nur einem Film möglich.
Sie ist in folgenden Häusern gültig: Kino Aurich, Kino- Center Leer, Kino Papenburg, Germania Lichtspiele Meppen.
Zuschläge für Überlängen & 3D-Zuschläge sind im Preis der Karten enthalten.
Ebenfalls ausgeschlossen sind Veranstaltungen Dritter, geschlossene Veranstaltungen und Sonderveranstaltungen. Hierzu zählen Filmfeste, Kundenveranstaltungen und Events, die von Dritten organisiert und in den oben angeführten Häusern veranstaltet werden.
Die Kino Jahreskarte ist nur im aufgedruckten Zeitraum gültig.
Karten können frühestens am Tag der Vorstellung gelöst werden, Reservierungen sind selbstverständlich möglich.
Alle Leistungen stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit
Die maßgebenden Filme, Zeiten und FSK können dem jeweiligen Kinoprogramm entnommen werden. Die Kinos behalten sich (kurzfristige) Änderungen des Kinoprogramms ausdrücklich vor.
2. Sorgfaltspflicht des Teilnehmers
Die Verantwortung für die Verwahrung der Kino Jahreskarte liegt allein bei dem Teilnehmer. Die Kino Jahreskarte ist zur Vermeidung von Missbräuchen stets sorgfältig aufzubewahren. Das Abhandenkommen der Kino Jahreskarte durch Verlust, Diebstahl oder in sonstiger Weise ist uns unverzüglich mitzuteilen (Tel. 04962-99110, Fax 04962-991199, E-Mail info@kino-ist-das-groesste.de).
Bei Beantragung einer neuen Karte nach Abhandenkommen der Kino Jahreskarte fällt eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro an.
3. Beantragung und Nutzung
Die Kino Jahreskarte kann beantragt werden, indem das Antragsformular ausgefüllt und unterschrieben wird und mit einem aktuellen Lichtbild per Post an die folgende Adresse versendet wird:
Kinobetriebe Muckli
Jahreskarte
Große Straße 80
26871 Aschendorf
Das Widerrufsrecht kann dem Online-Shop der Jahreskarte entnommen werden.
Das Mindestalter für den Erwerb der Kino Jahreskarte beträgt 12 Jahre.
Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen zur Beantragung der Kino Jahreskarte die Unterschrift ihrer gesetzlichen Vertreter.
Der anzugebende Gültigkeitsbeginn der Kino Jahreskarte muss bei Beantragung mindestens 10 Tage in der Zukunft liegen.
Die Zahlung erfolgt ausschließlich in Vorkasse per Überweisung auf das Konto:
Muckli Kinobetriebs GmbH
Kontonummer: 100 105 7601
Bankleitzahl: 266 500 01
Sparkasse Emsland
Die Kino Jahreskarte wird dem Antragsteller innerhalb von 10 Tagen nach Zahlungseingang per Post an die angegebene Versandadresse gesandt.
Wird die Kino Jahreskarte an einen Dritten verschenkt, so ist der Schenkende verpflichtet den Beschenkten auf die Teilnahmebedingungen hinzuweisen. Mit dem Versand der Jahreskarte erhält der Karteninhaber gesondert die Teilnahmebedingungen, sowie ein Formular, in dem bestätigt werden muss, dass die Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiert wurden. Das Formblatt muss bei Erstanmeldung der an der Kinokasse unterschrieben eingereicht werden, andernfalls ist eine Erstaktivierung nicht möglich.
Die Kino Jahreskarte ist nicht übertragbar und darf nicht zur Nutzung an Dritte weitergegeben werden.
Der Kino Jahreskarte Inhaber ist verpflichtet auf Verlangen des Mitarbeiter des Kinos die Kino Jahreskarte gemeinsam mit einem amtlichen Lichtbildausweis zum Zweck der Kontrolle bzw. der Vermeidung des Missbrauchs vorzulegen. Es liegt im Ermessen des Mitarbeiters den Zugang gegebenenfalls zu verweigern und/ oder die Karte einzuziehen.
Für den Fall des Missbrauchs der Karte, insbesondere bei einer unberechtigten Weitergabe an einen Dritten, unberechtigter Nutzung, Manipulation oder sonstiger Täuschung ist das Kino berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 50,00 Euro geltend zu machen.
Der Inhaber der Karte ist verpflichtet, nach erfolgter Zustellung seiner Kino Jahreskarte die darauf befindlichen Daten zu prüfen und fehlerhaft aufgedruckte Informationen innerhalb von 14 Tagen bei uns (Tel. 04962-99110, Fax 04962-991199, E-Mail info@kino-ist-das-groesste.de) zu melden. Geschieht dies nicht, so gelten die Angaben auf der Karte als richtig. Sollte die Karte nach dieser Frist korrigiert werden müssen, so entsteht ein Verwaltungsaufwand von 10,00 Euro.
Die Rückgabe der Kino Jahreskarte im Gültigkeitszeitraum sowie eine Rückerstattung sind nicht möglich.
4. Sperre und Kündigung
Bei Verstößen des Karteninhabers gegen seine Vertragspflichten wird bis zur Klärung des Sachverhalts bzw. bei konkreter Gefahr weiterer Schäden eine Sperre der Karte ausgespro- chen und eingezogen. Zu den Verstößen zählen:
- Verspätete bzw. unterlassene Verlustmeldung
- Missbrauch der Karte insbesondere einer Weitergabe an einen Dritten, unberechtigter Nutzung, Manipulation oder sonstiger Täuschung.
- Wird die Jahreskarte ebenfalls für den bargeldlosen Zahlungsverkehr im Kino mit einem Guthaben aufgeladen, das per Bankkarte bezahlt wird, so führt die Nichtzahlung des Betrages wegen Rücklastschrift und/oder Widerruf der Einzugsermächtigung zu einer Sperrung.
- Für den Fall des Verstoßes der Vertragspflichten ist der Kinobetrieb berechtigt, das Rechtsverhältnis fristlos zu kündigen.
Der Karteninhaber hat das Recht das Rechtsverhältnis fristlos zu kündigen, wenn das Kino, in dem er die Karte beantragt hat schließt. Die Schließung eines der angeschlossenen Kinobetriebe reicht für eine Kündigung nicht aus. Der Karteninhaber wird in im Fall der Schließung zeitanteilig ausgezahlt.
Sollte sich zum Zeitpunkt der Vertragskündigung noch Guthaben auf der Karte befinden, so wird dieses bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ausgezahlt.
5. Datenschutz
Zum Beantragen der Kino Jahreskarte werden Vor- und Zunamen, Geburtsdatum, die vollständige Anschrift und ein aktuelles Lichtbild benötigt. Die mitgeteilten Daten werden durch die Kinobetriebe vertraulich behandelt und nur zweckgebunden und in dem jeweils erforderlichen Ausmaß genutzt.
Die Nutzung der Daten zu Werbezwecken findet nur statt, wenn uns eine entsprechende Einverständniserklärung des Inhabers vorliegt.
Bei Einsatz der Kino Jahreskarte werden die Daten (Leis- tung/Ware, Ort und Datum) an die Buchhaltung und Verwaltung des Kinobetriebs nach dem jeweils gültigen Datenschutzgesetz übermittelt und gespeichert.
6. Haftung
Der Kinobetrieb haftet für Schadensersatzansprüche – auf welcher Grundlage auch immer – für vorsätzlich und grob fahrlässige Handlungen vom Kinobetrieb, ihren Mitarbeitern und/oder Erfüllungsgehilfen. Für einfache Fahrlässigkeit des Kinobetriebs, der Mitarbeiter und/oder der Erfüllungsgehilfen haftet der Kinobetrieb nur im Falle der Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Karteninhaber regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht).
In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen und zum Zeitpunkt des Vertragsab- schlusses vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Die Haftung des Kinobetriebs für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und/oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Für den Ausfall, die Unterbrechung oder den Abbruch einer Filmvorstellung infolge höherer Gewalt, Stromausfalls, Streiks, Witterungseinflüssen, behördlicher Anordnung und ähnlicher vom Kinobetrieb nicht zu vertretender Fälle haftet der Kinobetrieb nicht.
7. Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Für den Fall, dass der Käufer Verbraucher ist, gilt dies nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
8. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist, soweit zulässig, das Amtsgericht Papenburg.
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Klauseln der vorstehenden Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen treten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften.
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.